Klarheit in komplexen Fällen.
Beratung und Prozessvertretung für Versicherungen und Rückversicherungen.
Über Uns
Unsere Kanzlei im Herzen von Zürich ist spezialisiert auf die Beratung und Prozessvertretung im Haftpflichtrecht sowie im Versicherungs- und Rückversicherungsrecht. Unsere beratende und forensische Tätigkeit ist durch ein tiefes Branchenverständnis des Versicherungsmarkts im In- und Ausland (insbesondere Londoner Versicherungsmarkt) geprägt.
Wir begleiten unsere in- und ausländischen Klienten in komplexen Schadenfällen in sämtlichen Versicherungssparten sowie im Rückversicherungsbereich. Ein besonderer Fokus unserer Tätigkeit liegt auf der Organhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung), Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung, Cyberversicherung, Vertrauensschadenversicherung und Produktehaftpflichtversicherung.
Unsere Unterstützung reicht von der Haftungs- und Deckungsbeurteilung eines Schadenfalls, über dessen Begleitung und Überwachung, bis zur Durchsetzung oder Abwehr von Haftpflicht- und Deckungsansprüchen vor staatlichen Gerichten oder Behörden in der Schweiz oder vor Schiedsgerichten im In- und Ausland.
Fachgebiete
Haftpflicht betrifft alle Lebensbereiche – unser erfahrenes Team unterstützt Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
- Berufshaftpflicht, insbes. Arzthaftung und Anwaltshaftung
- Produktehaftpflicht
- Betriebshaftpflicht
- Organhaftpflicht (D&O)
- Motor- und Eisenbahnhaftpflicht
- Staatshaftung
Wir sind spezialisiert auf folgende Versicherungssparten:
- Berufs- und Betriebshaftpflicht
- Motor- und Privathaftpflicht
- Financial Lines und Specialty Lines: insbes. Organhaftpflicht (D&O), Financial Institutions' Professional Indemnity (FIPI), Employment Practices Liability Insurance (EPLI), Warranties and Indemnities (W&I), Eventversicherung
- Vermögensschadenversicherung (Vertrauensschadenversicherung, Cyberversicherung)
- Sachversicherung
Beratung und Vertretung in folgenden Belangen:
Als Coverage- und Monitoring-Counsel:
- Haftungs- und Deckungsbeurteilungen
- Prüfung und Abwehr von unberechtigten Ansprüchen
- Zweitmeinungen / Gutachtertätigkeit
Versicherungsverträge:
- Prüfen und überarbeiten von Policen und allgemeinen Versicherungsbedingungen
Streitbeilegung:
- Prozessführung vor allen Schweizer Gerichten
- Parteivertretung in Schiedsverfahren
- Schiedsrichterliche Tätigkeit
Durch eine professionelle Vertragsgestaltung Probleme vermeiden:
- Aufsetzen, prüfen und überarbeiten von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Führen von Vertragsverhandlungen
- Durchsetzen vertraglicher Ansprüche
Wir vertreten Versicherer und Rückversicherer in streitigen Angelegenheiten vor sämtlichen Schweizer Gerichten und Behörden und können dabei auf unsere langjährige Prozesserfahrung zurückgreifen. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Abwehr von Haftpflicht- und Deckungsansprüchen, insbesondere bei komplexen, Schadenfällen mit hohem Streitwert und internationalem Bezug. In enger Zusammenarbeit mit unseren Klientinnen und Klienten entwickeln wir für jedes Mandat die passende Strategie – sei es eine frühzeitige Einigung oder eine konsequente Prozessführung – und begleiten sie in allen Prozessstadien vom ersten Fallassessment über das erstinstanzliche Verfahren bis hin zu Rechtsmittelverfahren und Vollstreckung.
Parallel dazu treten wir regelmässig als Parteivertreter in versicherungs- und rückversicherungsrechtlichen Schiedsverfahren auf. Die Verbindung von Marktkenntnis und Prozesserfahrung verschafft unseren Klientinnen und Klienten einen klaren Vorteil bei der Lösung komplexer Versicherungs- und Rückversicherungsstreitigkeiten.
Team
James Anthony
Partner
Stefan Bauer
Partner
Ivana Unger
Associate
Jonathan Janku
Juristischer Mitarbeiter
Markus Hämmerli
Konsulent
Dr. Hans Nigg
Konsulent
André Graf
Konsulent
Cornelia Hasler-Odlum
Office Manager
Aktuelles
Unterlassene Prozessführung als Sorgfaltspflichtsverletzung des Verwaltungsrats
Urteil des Bundesgerichts vom 18. März 2025, 4A_506/2024
Datum: 29. August 2025
Unterbleibt die Anwendung der Business Judgement Rule, genügt für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Verwaltungsrats bereits, dass ein Geschäftsentscheid objektiv fehlerhaft erscheint. Das Bundesgericht erachtete im konkreten Fall die unterlassene Prozessführung als Sorgfaltspflichtverletzung.
Weiterlesen...Keine Rückwirkung des direkten Forderungsrechts des geschädigten Dritten: Bundesgericht präzisiert Anwendbarkeit von Art. 60 Abs. 1bis VVG
BGE 151 III 35 und die Bedeutung von Art. 103a VVG
26. Mai 2025
Mit Entscheid vom 27. Januar 2025 (BGE 151 III 35, Urteil 4A_189/2024) hat das Bundesgericht den Anwendungsbereich der intertemporalen Bestimmungen des revidierten Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) konkretisiert. Im Zentrum stand die Frage, ob das mit der Revision eingeführte direkte Forderungsrecht des geschädigten Dritten gemäss Art. 60 Abs. 1bis VVG auch auf Versicherungsverträge anwendbar ist, die vor dem Inkrafttreten der Revision am 1. Januar 2022 abgeschlossen wurden.
Weiterlesen...Erste Äusserungen des Bundesgerichts zu den Übergangsbestimmungen des revidierten VVG
Urteil des Bundesgerichts vom 14. November 2023, 4A_271/2023
Datum: 8. April 2024
Ein aktueller Bundesgerichtsentscheid wirft Licht auf die Frage, ob Versicherte, die nach einer Phase vollständiger Arbeitsunfähigkeit wieder teilweise arbeitsfähig werden, Anspruch auf volle Taggeldleistungen haben. Besonders interessant ist der Entscheid jedoch im Kontext der Übergangsbestimmungen des revidierten Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).
Weiterlesen...Die Rechtsnatur des Anspruchs des Kunden gegen die Bank wegen krimineller Handlungen des Bankangestellten – Erfüllungsklage versus Haftungsklage – Mögliche Folgen aus versicherungsrechtlicher Optik
Urteil des Bundesgerichts vom 13. September 2022, 4A_407/2021
(amtlich publiziert als BGE 149 III 105 = Pra 2023 Nr. 28)
Datum: 25. September 2023
Das Bundesgericht hatte in diesem Entscheid die Frage zu beantworten, ob ein Kunde, der Opfer krimineller Machenschaften eines Bankangestellten wurde, einen Anspruch gegen die Bank auf Vertragserfüllung oder auf Schadenersatz hat.
Ein durch den überhitzten Katalysator eines abgestellten Lieferwagens verursachter Brand fällt nicht unter die Betriebsgefahr von Art. 58 SVG
Urteil 4A_314/2022 vom 24. Januar 2023
Sachverhalt
A. (Kläger und Beschwerdeführer), der einen Hof bewirtschaftet, liess durch C. (Fahrzeughalter) eine Auftragsarbeit ausführen, in deren Rahmen C. mit seinem Lieferwagen von einem bestimmten Ort zum
Covid-19-Massnahmen des Bundesrates stellen ein einziges versichertes Ereignis dar
Urteil 4A_303/2022 vom 17. Oktober 2022
Sachverhalt
Der Gastrobetrieb A. AG (Klägerin, Beschwerdeführerin) schloss mit der B. AG (Beklagte, Beschwerdegegnerin) eine «All Risks Unternehmensversicherung» für den Zeitraum zwischen August 2019 und